Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Kuhn Immobilienmanagement GmbH, Magdeburg
Gültig ab 01.05.2015
1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Vermittlung des An- und Verkaufs, der Vermietung/Verpachtung sowie der Vermietung/Vermittlung von Immobilien sowie aller zum Erreichen obiger Ziele nützlichen und dienstlichen Hilfsgeschäfte.
2.
Die Vermittlungs- und Geschäftsangebote sind unverbindlich, freibleibend, jederzeit widerrufbar und der Zwischenverwertung vorbehalten. Die Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht weitergegeben werden. Bei Weitergabe der Angebote sind deren Empfänger darauf hinzuweisen, dass bei Verwertung die entsprechenden Maklerprovisionen fällig werden. Die unberechtigte Weitergabe hat Schadensersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Folge.
3.
Die bereits vorhandene Kenntnis von dem angebotenen Vermittlungsbestand unterbricht meinen Provisionsanspruch nicht, insofern Sie weitere, typische Maklerdienste/Leistungen und Objektunterlagen in Anspruch nehmen bzw. darüber hinaus stillschweigend nutzen. Um für beide Seiten Klarheit herzustellen, empfiehlt es sich, mir binnen 3 Tagen mit Herkunftsangabe schriftlich mitzuteilen, woher die Kenntnis stammt. Anderenfalls kann sich der Empfänger auf frühere Kenntnis oder anderweitigen Nachweis nicht berufen.
4.
Die Provision ist verdient und fällig mit Unterzeichnung des vermittelten Geschäftes (das ist z.B. der Zeitpunkt der Unterschrift unter einem Miet-, Pacht- oder des notariellen Kaufvertrages bzw. mit dem rechtsverbindlichen Zuschlag im Wege der Zwangsversteigerung). Die Provisionsforderung wird durch die Rechnung belegt. Grundlage des Anspruches auf Entlohnung des Maklers begründet sich durch die §§ 652 ff BGB.
5.
Die Provision ist zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Nachträgliche Veränderungen, insbesondere Vertragsauflösungen aus irgendeinem Grund, selbst wenn im Vertrag vorgegeben, sind ohne Einfluss auf den Provisionsanspruch. Spätere Direktangebote des Verkäufers/Vermieters oder Angebote Dritter über ein von der Firma Kuhn Immobilienmanagement GmbH bereits nachgewiesenes Objekt unterbrechen nicht Ursachenzusammenhang zwischen dem Nachweis und dem Vertragsabschluß. Wird ein Objekt erst gemietet, gepachtet oder werden ähnliche grundstücksgleiche Rechte angenommen um das Objekt innerhalb von 5 Jahren nach Beginn dieser Rechtsverhältnisse gekauft, so gilt eine Provision in Höhe wie unter Pkt. 6 als vereinbart, wobei eine bereits gezahlte Provision angerechnet wird.
6.
Für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kauf- oder sonstige Erwerbsvertrages, auch im Zuge der Zwangsversteigerung, betreffend unbebauter und bebauter Liegenschaften oder grundstücksgleiche Rechte, ist vom Erwerber (natürliche Personen, Ehepartner, Verwandte bzw. Firmen der angeschlossenen Firmengruppe) eine Provision auf den Kaufpreis zu zahlen. Diese ist abhängig von der Objektart und liegt zwischen 2 – 6% vom Kaufpreis zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Maßgebend sind grundsätzlich die Angaben im Exposé/Angebot.
7.
Exposé und Angebote werden mit größter Sorgfalt erstellt. Da jedoch alle Angaben vom jeweiligen Eigentümer/Bevollmächtigten sowie den zuständigen Behörden stammen, kann für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Die Firma Kuhn Immobilienmanagement GmbH führt generell keine steuerliche Beratung durch und ist dazu auch nicht berechtigt. Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind generell als unverbindliche mögliche Beispielrechnungen zu verstehen und nicht allgemein gültig. Der Erwerber / Interessent wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei steuerlichen Fragen ein Steuerberater zu Rate gezogen werden sollte. Außerhalb des schriftlichen Angebotes sind keine Nebenabreden getroffen oder Zusicherungen gemacht worden. Solche bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform.
8.
Mit der Annahme des Exposés/Angebotes kommt ein Maklerauftrag zustande. Zeitgleich beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist. Für den Fall, dass bereits vor Ablauf dieser Frist Leistungen in Anspruch genommen werden sollen, ist eine gesonderte Aufforderung durch den Kunden erforderlich. Sollte das/die von mir angebotene/n Objekte/n nicht von Interesse sein, so kann der Maklerauftrag jederzeit widerrufen werden. Hierzu reicht eine mündliche/telefonische Information.
9.
Von einem Vertragsabschluß ist der Makler unverzüglich zu unterrichten. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen gelten Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz als vereinbart.
10.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht betroffen. Die etwaige nichtige oder unwirksame Bestimmung ist dann durch eine zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung entsprechen oder am nächsten kommt.
11.
Zuwiderhandlungen gegen eine der vorstehenden Vertragspflichten begründen eine Schadensersatzpflicht bis zur Höhe der ansonsten geschuldeten Provision.
12.
Gerichts- und Erfüllungsstand für alle Ansprüche aus dieser Geschäftsverbindung ist der Firmensitz in Magdeburg.